Covid19 Maßnahmen, Stand 10.05.2021

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns per Mail oder telefonisch

Beherbergung

– FFP2 Maske in den allgemeinen Bereichen

– Zutrittstest

– Registrierungspflicht

– Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden

– Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel muss ab einem Aufenthalt, der über die Gültigkeit des Eintrittstest hinausgeht, alle 2 Tage ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden

 

 

 

Gastronomie und Frühstück im Alpenstern

– FFP2 Maske mit Ausnahme des zugewiesenen Sitzplatzes

– Zutrittstest

– Registrierungspflicht

– Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und outdoor max. 10 Personen umfassen

– Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden

– Selbstbedienungsbuffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden

– Sperrstunde ist um 22:00 Uhr