Covid19 Maßnahmen, Stand 10.05.2021
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns per Mail oder telefonisch
Beherbergung
– FFP2 Maske in den allgemeinen Bereichen
– Zutrittstest
– Registrierungspflicht
– Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
– Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel muss ab einem Aufenthalt, der über die Gültigkeit des Eintrittstest hinausgeht, alle 2 Tage ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden
Gastronomie und Frühstück im Alpenstern
– FFP2 Maske mit Ausnahme des zugewiesenen Sitzplatzes
– Zutrittstest
– Registrierungspflicht
– Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und outdoor max. 10 Personen umfassen
– Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden
– Selbstbedienungsbuffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden
– Sperrstunde ist um 22:00 Uhr